Info des Verbandes LSM

 
Offener Brief an Städte- und Gemeindetag

Wie im letzten lsm-info angekündigt, hat unser Präsident Volker Weber am 13. August 2008 ein Schreiben an den Städtetag Baden-Württemberg und gleichzeitig an den Gemeindetag Baden-Württemberg geschickt.

In gleichlautendem Schreiben wurden die Probleme unseres Berufsstandes aufgezeigt und vor allem gebeten, die Kostensituation zu ändern. Beide Organisationen haben natürlich kein Weisungsrecht für Ihre Mitglieder (Städte und Gemeinden). Wichtig erscheint aber der Hinweis und das Aufzeigen der Kostensituation. Es ist bekannt, dass vor allem auch Generalunternehmer mit den geforderten Platzmieten immer mehr Probleme haben, überhaupt Geschäfte und dann die Platzmiete zu erhalten.

Das Schreiben kann im Büro über Frau Schelkle angefordert werden und kann bei Bedarf bei den jeweiligen Vermietern verwandt werden.

 Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgarts

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 06.08.2008 unter der Aktennummer 4K2647-08 folgenden Beschluss getroffen:

Dem Veranstalter (Beklagter) ist die Praxis Sparten und Branchen bei der Vergabe zu ihren Veranstaltungen (Frühlingsfest, Volksfest, Weihnachtsmarkt etc.) aus sachlich gerechtfertigten Gründen ein nachprüfbare gestalterische Ausrichtung der Veranstaltung insgesamt und der Brancheneinteilung und deren Ausdifferenzierung im Einzelnen eingeräumt worden. Nach diesem Beschluss steht der seit Frühjahr 2007 praktizierten Sortimentsbeschränkung in einzelnen Branchen nichts mehr im Wege. Der Veranstalter hat im übrigen auch nachgewiesen, dass er frühzeitig die seither geltenden Regelungen ändern will und die Bewerber darauf hingewiesen hat. Früher praktizierte Zulassungen berechtigen nicht zur Ausdehnung des vom Veranstalter begrenzten Angebots.

Der ganze Text dieses Beschlusses ist unter oben angeführter Aktennummer beim Verwaltungsgericht Stuttgart über Rechtspersonen zu erhalten.

 HACCP

Auch für Gastronomiebetriebe ist das europäische und deutsche Lebensmittelhygienerecht ein noch immer wichtiges Thema, da die neuen Verordnungen seit dem 01.01.2006 gelten. Die allgemeinen Hygieneregeln, eine gute Herstellungspraxis und ein funktionierendes Hygienemanagementsystem gemäß den HACCP-Grundsätzen sollen gewährleisten, dass der Endverbraucher sich auf genusstaugliche und sichere Lebensmittel verlassen kann. In diesem Seminar wird vermittelt, was es mit dem Lebensmittelhygienerecht auf sich hat und wie die bestehenden Vorgaben für den eigenen Betrieb nutzbringend erfüllt werden können.

 

 

 
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