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Aufgrund der guten Kontakte, die der LSM zum
Umweltministerium Baden-Württemberg aufbauen
konnte, hat der LSM in Erfahrung gebracht,
dass für das Jahr 2011 wieder Ausnahmegenehmigungen zum Umweltfahrverbot auf
Antrag mit den üblichen Unterlagen erteilt werden.
Des Weiteren teilte man uns mit, dass für
das Jahr 2012 eine bundeseinheitliche Lösung
bzgl. der Ausnahmeregelungen getroffen werden
soll, da im Jahr 2012 auch noch die gelben
Plaketten vom Umweltfahrverbot betroffen sind.
Der LSM macht sich dafür stark, dass auch die
Selbstfahrer unter den Marktbeschickern in den
Ausnahmekatalog, in dem die Schaustellerfahrzeuge
bereits aufgenommen sind, aufgenommen werden.
Antrag für Befahren der Umweltzonen
in Baden Württemberg
Antrag für
ZGM die nicht Nachrüstbar sind.
Berufskraftfahrer-Qualifikation
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Auf Anfrage des LSM Hessen teilte die Arbeitsagentur
mit, dass ab dem 01.05.2011 die volle Freizügigkeit für die Länder
Polen, Lettland, Litauen, Estland, Ungarn, Tschechien, Slowakei und
Slowenien eintritt und somit für Schaustellergehilfen keine AE-EU mehr
erforderlich ist. Für Schaustellergehilfen aus Rumänien, Bulgarien und
Kroatien benötigt man weiterhin ein AE-EU und müssen in Zukunft nach dem
neuen Geschäftsverteilungsplan in
der Dienststelle in Duisburg schriftlich beantragt werden.
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