Stuttgarter Frühlingsfest

 Cannstatter Volksfest

Stuttgarter Weihnachtsmarkt

 

 

 

Ausnahmegenehmigungen zum Umweltfahrverbot

Änderungen zum Arbeitsgenehmigungsrecht
bei ausländischen Schaustellergehilfen.


Aufgrund der guten Kontakte, die der LSM zum
Umweltministerium Baden-Württemberg aufbauen
konnte, hat der LSM in Erfahrung gebracht,
dass für das Jahr 2011 wieder Ausnahmegenehmigungen zum Umweltfahrverbot auf Antrag mit den üblichen Unterlagen erteilt werden.
Des Weiteren teilte man uns mit, dass für
das Jahr 2012 eine bundeseinheitliche Lösung
bzgl. der Ausnahmeregelungen getroffen werden
soll, da im Jahr 2012 auch noch die gelben
Plaketten vom Umweltfahrverbot betroffen sind.
Der LSM macht sich dafür stark, dass auch die
Selbstfahrer unter den Marktbeschickern in den
Ausnahmekatalog, in dem die Schaustellerfahrzeuge
bereits aufgenommen sind, aufgenommen werden.

Antrag für Befahren der Umweltzonen in Baden Württemberg


Antrag für ZGM die nicht Nachrüstbar sind.

Berufskraftfahrer-Qualifikation

 

Auf Anfrage des LSM Hessen teilte die Arbeitsagentur mit, dass ab dem 01.05.2011 die volle Freizügigkeit für die Länder Polen, Lettland, Litauen, Estland, Ungarn, Tschechien, Slowakei und Slowenien eintritt und somit für Schaustellergehilfen keine AE-EU mehr erforderlich ist. Für Schaustellergehilfen aus Rumänien, Bulgarien und Kroatien benötigt man weiterhin ein AE-EU und müssen in Zukunft nach dem neuen Geschäftsverteilungsplan in
der Dienststelle in Duisburg schriftlich beantragt werden.

 

 

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